Betroffenenrechte nach DSGVO
Ihre Rechte als Betroffene
Wenn ein Unternehmen oder eine Einrichtung Daten über Sie verarbeitet, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konkrete Rechte. Hier in einfacher Sprache.
Welches Recht passt zu meinem Anliegen?
Die DSGVO kennt sechs Hauptrechte. Sie können diese gegenüber jeder Stelle ausüben, die Ihre Daten verarbeitet — egal, ob Kita, Pflegeheim, Arbeitgeber, Verein oder Unternehmen.
Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie wollen wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind, woher sie stammen, an wen sie weitergegeben werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Antwort innerhalb eines Monats.
Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Daten über Sie sind falsch oder unvollständig — Sie können Korrektur verlangen.
Löschung „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17 DSGVO)
Daten dürfen nicht mehr gespeichert werden, weil der Zweck weggefallen ist, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung unrechtmäßig war. Aufbewahrungspflichten gehen vor.
Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
Statt Löschung können Sie verlangen, dass die Daten nur noch gespeichert, aber nicht mehr aktiv verwendet werden — z.B. während eine Streitfrage geklärt wird.
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie wollen Ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erhalten, um sie zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Das gilt vor allem für Daten, die Sie selbst bereitgestellt haben.
Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Sie wollen einer Verarbeitung widersprechen, die auf „berechtigtem Interesse“ beruht (z.B. Werbung, Profiling). Bei Direktwerbung gilt der Widerspruch ohne Begründung; sonst nach Interessenabwägung.
Was kostet das?
Nichts. Die Ausübung Ihrer Rechte ist kostenfrei. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anfragen darf ein angemessenes Entgelt verlangt werden (Art. 12 Abs. 5 DSGVO).
Identitätsnachweis
Wir müssen sicherstellen, dass die Anfrage tatsächlich von Ihnen kommt und nicht von jemandem, der sich für Sie ausgibt. Dazu fragen wir — falls nötig — einen schriftlichen Identitätsnachweis nach. Das passiert nicht im Anfrage-Formular, sondern erst danach per E-Mail.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Unabhängig vom Weg über uns können Sie sich jederzeit direkt an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden. Für Mandate in Hessen ist das der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist, hängt vom Sitz der verantwortlichen Stelle ab.
Bereit, eine Anfrage zu stellen?
Nutzen Sie das Anfrage-Formular. Sie geben dort die verantwortliche Stelle, das gewünschte Recht und Ihr Anliegen an — den Rest übernehmen wir.