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Datenschutz-Anliegen

Wenden Sie sich an den DSB

Wir betreiben drei klar getrennte Eingangskanäle für Datenschutz-Anliegen. Wählen Sie den passenden Weg, damit Ihr Anliegen schnell und rechtskonform bearbeitet werden kann.

Drei Wege zum DSB

Pfad 1

Betroffenenrechte ausüben

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch oder Widerruf einer Einwilligung gegenüber einer Stelle, für die wir DSB sind. Wir nehmen Ihre Anfrage entgegen und leiten sie an die verantwortliche Stelle weiter — nur diese kann den Anspruch erfüllen.

Anfrage starten →
Pfad 2

Vertraulich melden

Hinweis auf einen Datenschutzverstoß oder Verdacht, ohne dass Ihre Identität gegenüber der verantwortlichen Stelle offengelegt wird. Der DSB ist nach § 6 Abs. 5 BDSG zur Verschwiegenheit verpflichtet. Optional auch anonym möglich.

Vertraulich melden →
Pfad 3

Beratungsanfrage stellen

Allgemeine datenschutzrechtliche Frage — für Beschäftigte und Beauftragte eines Mandanten, kirchliche Bezüge oder als Erstberatung für Dritte. Keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

Beratung anfragen →

Entscheidungshilfe

AnliegenPfad
Ich möchte Auskunft über meine Daten, Berichtigung, Löschung oder andere Betroffenenrechte gegenüber einer Stelle ausüben. Betroffenenrechte-Formular
Ich möchte einen Datenschutzverstoß oder Verdacht vertraulich melden, ohne dass meine Identität gegenüber der Stelle offengelegt wird. Vertrauliches Meldeformular
Ich habe eine allgemeine datenschutzrechtliche Frage und möchte Beratung. Beratungsformular
Ich möchte einen Hinweis nach dem Hinweisgeber­schutz­gesetz (HinSchG) abgeben. Nicht der DSB. Bitte wenden Sie sich an die interne Meldestelle Ihres Arbeitgebers oder an die externe Meldestelle des Bundes oder Landes.

Warum die Trennung?

Die drei Pfade unterscheiden sich rechtlich erheblich: Pfad 1 muss zwingend an die verantwortliche Stelle weitergeleitet werden, weil nur diese den Anspruch erfüllen kann. Pfad 2 bleibt strikt beim DSB und genießt besonderen Schutz nach § 6 Abs. 5 BDSG. Pfad 3 ist informationsgetrieben und enthält keine Anspruchsausübung. Eine Vermischung würde Ihre Rechte und unsere Verschwiegenheitspflicht gefährden.

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