Vertraulich
Vertrauliche Meldung an den DSB
Für vertrauliche Hinweise zu Datenschutzverstößen oder problematischen Verarbeitungen, ohne dass Ihre Identität gegenüber der verantwortlichen Stelle offengelegt wird. Wahlweise auch anonym.
Hinweis zur Vertraulichkeit
Der Datenschutzbeauftragte ist nach § 6 Abs. 5 BDSG, § 38 Abs. 2 BDSG, § 36 Abs. 5 KDG und § 22 Abs. 5 DSG-EKD zur Verschwiegenheit über Ihre Identität verpflichtet.
Grenzen: Bei meldepflichtiger Datenpanne (Art. 33 DSGVO) ist der DSB verpflichtet, den Verantwortlichen zur Prüfung anzustoßen — Ihre Identität bleibt geschützt. Strafrechtliche Aussagepflichten und Aufsichts-Anordnungen können die Vertraulichkeit überlagern.
Hinweise nach dem HinSchG sind hier nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich an die interne oder externe Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz.
Sicherheitshinweis: Sofern es sich bei der verantwortlichen Stelle um Ihren Arbeitgeber handelt, verwenden Sie aus Sicherheitsgründen ein Endgerät, auf das Ihr Arbeitgeber keinen administrativen Zugriff hat.
Der Datenschutzbeauftragte ist nach § 6 Abs. 5 BDSG, § 38 Abs. 2 BDSG, § 36 Abs. 5 KDG und § 22 Abs. 5 DSG-EKD zur Verschwiegenheit über Ihre Identität verpflichtet.
Grenzen: Bei meldepflichtiger Datenpanne (Art. 33 DSGVO) ist der DSB verpflichtet, den Verantwortlichen zur Prüfung anzustoßen — Ihre Identität bleibt geschützt. Strafrechtliche Aussagepflichten und Aufsichts-Anordnungen können die Vertraulichkeit überlagern.
Hinweise nach dem HinSchG sind hier nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich an die interne oder externe Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz.
Sicherheitshinweis: Sofern es sich bei der verantwortlichen Stelle um Ihren Arbeitgeber handelt, verwenden Sie aus Sicherheitsgründen ein Endgerät, auf das Ihr Arbeitgeber keinen administrativen Zugriff hat.