TPL-008 · v1.0 · Stand: 30.5.2026 · Freigegeben durch DSB · Review-Zyklus 12 Monate · Status freigegeben
Information Verantwortliche über Subprozessor-Wechsel
Vorlage ausfüllen → Variablen im Formular eintragen, Live-Vorschau, Text kopieren oder als .txt herunterladen.
- Anlass
- Auftragsverarbeitung
- Empfänger
- Verantwortliche/Auftraggeber
- Absender
- Auftragsverarbeiter (Geschäftsführung)
- Kanal
- E-Mail, Brief
- Rechtsregime
- DSGVO
- Schwierigkeit
- mittel
- Schlagwörter
- av, subprozessor, art-28, vertrag
- Rechtsgrundlage
-
- Art. 28 Abs. 2 DSGVO (Information über beabsichtigte Subprozessor-Änderungen mit Einspruchsfrist)
Anwendungsbereich
Vorab-Information an Verantwortliche, dass ein Subprozessor neu aufgenommen oder ausgetauscht wird. Pflicht aus Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO — der Verantwortliche muss vor dem Einsatz neuer Subprozessoren informiert werden und hat Einspruchsmöglichkeit.
Eine pauschale Generalermächtigung im AV-Vertrag ersetzt diese Information NICHT — sie ist nur die Rechtsgrundlage dafür, dass keine ausdrückliche Einzel-Genehmigung mehr erforderlich ist. Die Informationspflicht bleibt.
Voraussetzungen
- Auswahl des Subprozessors abgeschlossen — Lieferantenbewertung, Sicherheitsprüfung, AVV mit dem Subprozessor unterschrieben.
- TIA durchgeführt, falls Drittland (Transfer Impact Assessment).
- DSB der eigenen Firma hat zugestimmt.
- Mindestens 30 Tage Vorlauf zur geplanten Umstellung — kürzere Vorlaufzeiten machen die Einspruchsfrist illusorisch und gelten vor Aufsichtsbehörden als Umgehung.
- Einspruchsfrist klar definiert — idR 14 Tage vor Wirksamkeit.
- Plan B bereit, falls einzelne Verantwortliche Einspruch erheben: alternative technische Lösung oder Trennung des Mandats.
Variablen
| Platzhalter | Beschreibung |
|---|---|
{anrede} | Anrede |
{name_kunde} | Nachname bei persönlicher Anrede (optional) |
{kunde_firma} | Firmenname des Verantwortlichen |
{av_vertrag_ref} | Referenz / Datum des AV-Vertrags |
{bestehender_subprozessor} | Bisheriger Subprozessor (optional) |
{neuer_subprozessor} | Neuer Subprozessor |
{subprozessor_sitz} | Sitz und ggf. Datenstandort |
{leistung} | Beschreibung der Leistung und betroffenen Daten |
{drittland} | Drittlandsverarbeitung ja/nein |
{drittland_garantien} | Garantien bei Drittland (optional) |
{wirksamkeit_ab} | Datum der Umstellung |
{einspruchsfrist} | Frist für Einspruch |
{kontakt_email} | Kontaktadresse für Rückfragen |
{unterzeichner} | Unterzeichnende Person |
{avv_anbieter} | Eigene Firma (Auftragsverarbeiter) |
Vorlagentext
{anrede} {name_kunde},
als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO informieren wir Sie über eine geplante Änderung bei unseren Subprozessoren.
Diese Information bezieht sich auf den zwischen Ihnen ({kunde_firma}) und {avv_anbieter} bestehenden Auftragsverarbeitungsvertrag ({av_vertrag_ref}).
Worum geht es:
Wir beabsichtigen, {bestehender_subprozessor} ab dem {wirksamkeit_ab} durch {neuer_subprozessor} (Sitz: {subprozessor_sitz}) zu ersetzen.
Welche Leistung übernimmt der neue Subprozessor:
{leistung}
Drittlandsverarbeitung:
Drittlandsverarbeitung: {drittland}. {drittland_garantien}
Ihr Einspruchsrecht:
Nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO haben Sie das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Bitte teilen Sie uns einen etwaigen Einspruch bis spätestens {einspruchsfrist} mit. Ohne Eingang eines Einspruchs bis zu diesem Datum gehen wir davon aus, dass Sie der Änderung zustimmen, und die Umstellung erfolgt zum {wirksamkeit_ab}.
Im Fall eines Einspruchs werden wir gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob eine alternative Lösung gefunden werden kann oder eine Vertragsanpassung erforderlich ist.
Den vollständigen Sicherheits- und Datenschutz-Bewertungsbericht sowie den AVV mit dem neuen Subprozessor stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter {kontakt_email}.
Mit freundlichen Grüßen
{unterzeichner} {avv_anbieter}
Verbotene Inhalte
Folgendes darf NICHT in die Information aufgenommen werden:
- Zu kurze Frist. Ein „mit Wirkung von übermorgen” macht das Einspruchsrecht zur Farce — und wird von der Aufsichtsbehörde als Vertragsverletzung gewertet.
- „Schweigen gilt als Zustimmung” ohne Frist. Die fingierte Zustimmung muss an ein konkretes Datum geknüpft sein, sonst funktioniert das rechtlich nicht.
- Verharmlosung von Drittlandsverarbeitung. „Die Daten verlassen die EU technisch gesehen kurzfristig, sind aber jederzeit nur EU-Mitarbeitern zugänglich” — entweder es ist eine Drittland-Verarbeitung, oder es ist keine. Mit US-Cloud-Anbietern reicht der Konzern-Sitz aus, auch wenn die EU-Region gewählt wurde (Stichwort CLOUD Act).
- Pauschale Berufung auf Standardvertragsklauseln ohne TIA-Verweis. Seit Schrems II reicht das nicht — eine konkrete Risikobewertung muss benannt werden.
- Auslagerung der Bewertung auf den Kunden. „Bitte prüfen Sie selbst, ob der neue Subprozessor für Sie akzeptabel ist” — die Sicherheitsprüfung ist Pflicht des Auftragsverarbeiters, nicht des Verantwortlichen.
- Reine Kosten- oder Marketing-Argumentation. „Der neue Subprozessor ist effizienter und günstiger” — irrelevant für die datenschutzrechtliche Bewertung, und ein irreführender Eindruck der Pflicht zur Zustimmung.
Beispiel einer fehlerhaften Formulierung (nicht verwenden):
„Mit Wirkung von Montag wechseln wir auf den US-amerikanischen Cloud-Anbieter X. Da die Server in Frankfurt stehen, gilt dies nicht als Drittlandsübermittlung. Wir gehen von Ihrer Zustimmung aus.”
Begründung: zu kurze Frist (kein Einspruch möglich), falsche rechtliche Einschätzung (US-Konzern + CLOUD Act = Drittlandsproblematik trotz EU-Standort), fingierte Zustimmung ohne klare Frist.
Versandhinweise
- Kanal: E-Mail an die vertraglich vereinbarte Kontaktadresse des Verantwortlichen; bei größeren Verträgen zusätzlich postalisch.
- Bestätigungswunsch: Bitte um Lesebestätigung — der Verantwortliche muss nachweisen können, dass er die Information erhalten hat.
- Anlagen: AVV-Auszug mit dem neuen Subprozessor, Sicherheitsbericht, bei Drittland die TIA-Zusammenfassung.
- Vorab-Kommunikation: Bei wichtigen Kunden vorab telefonisch ankündigen, dass eine solche Mail kommt — verhindert Reflex-Einsprüche.
Aufbewahrung
- Versendete Fassung pro Verantwortlichem im Vertragsordner ablegen.
- Versandliste mit Datum und Zustellungsbestätigung pro Empfänger.
- Aufbewahrung: Vertragslebenszeit + 10 Jahre (allgemeine Vertragsaufbewahrungspflicht nach § 257 HGB plus 4 Jahre Verjährungsfrist nach DSGVO-Verstößen).
Changelog
| Version | Datum | Änderung | Autor |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 2026-05-30 | Erstfassung | FS/CS |