TPL-019 · v1.0 · Stand: 31.5.2026 · Freigegeben durch DSB · Review-Zyklus 12 Monate · Status freigegeben
Anfrage von Angehörigen ohne Vollmacht sachlich ablehnen
- Anlass
- Pflegerische Information
- Empfänger
- Anfragende/r Angehörige/r
- Absender
- Einrichtungsleitung oder Pflegedienstleitung
- Kanal
- Telefon, Brief, E-Mail
- Rechtsregime
- DSGVO
- Schwierigkeit
- mittel
- Branche
- Pflege, Betreuung
- Schlagwörter
- pflege, vollmacht, vertraulichkeit, angehoerige
- Rechtsgrundlage
-
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Bewohners an Vertraulichkeit)
- § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen)
Anwendungsbereich
Ablehnung einer inhaltlichen Auskunft an eine angehörige Person, die keine Vollmacht des Bewohners hat. Wichtig: respektvoll, nicht bürokratisch-kalt. Pflegeeinrichtungen leben von Vertrauen — eine Ablehnung darf den Besuchs- und Gesprächszugang nicht erschweren.
Voraussetzungen
- Bewohner ist einwilligungsfähig, hat aber keine Vollmacht erteilt ODER ist nicht einwilligungsfähig, und es liegt kein Betreuungs-/ Vorsorgevollmachtsdokument vor.
- Anfrage ist klar dokumentiert (Mail, Telefonnotiz, Brief).
- Keine Notlage. Bei akut bedrohlichen Hinweisen („meine Schwester schreibt seit Wochen nicht zurück, ich habe Sorge”) nicht abblocken, sondern Sozialdienst / Bewohner-Besuch initiieren.
- Bewohner ist informiert, dass eine Anfrage eingegangen ist — sofern er einwilligungsfähig ist.
Variablen
| Platzhalter | Beschreibung |
|---|---|
{anrede} | Anrede |
{name_anfragender} | Nachname (bei persönlicher Anrede) |
{bewohner_name} | Name des Bewohners |
{anfragedatum} | Eingangsdatum |
{vollmacht_optionen} | Wege zur Vollmacht |
{weichere_hilfe} | Was ohne Vollmacht möglich ist |
{rueckfragen_tel} | Telefon-Rückkanal |
{rueckfragen_email} | E-Mail-Rückkanal |
{unterzeichner} | Unterzeichnende Person |
{einrichtung} | Einrichtung |
Vorlagentext
{anrede} {name_anfragender},
wir haben Ihre Anfrage vom {anfragedatum} zu {bewohner_name} erhalten und freuen uns über Ihr Interesse am Wohlergehen Ihres Angehörigen.
Bitte verstehen Sie, dass wir als Pflegeeinrichtung an die Schweigepflicht und an den Datenschutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner gebunden sind. Inhaltliche Auskünfte über persönliche Verhältnisse — etwa zur Gesundheit, zum Tagesablauf oder zu Therapien — dürfen wir nur erteilen, wenn uns eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Wege, eine Vollmacht oder Auskunftsberechtigung zu dokumentieren:
{vollmacht_optionen}
Was wir Ihnen auch ohne Vollmacht anbieten können:
{weichere_hilfe}
Wenn Sie möchten, sprechen Sie uns persönlich an — wir besprechen gerne, welcher Weg in Ihrer Situation der passende ist. Sie erreichen uns telefonisch unter {rueckfragen_tel} oder per E-Mail an {rueckfragen_email}.
Mit freundlichen Grüßen
{unterzeichner} {einrichtung}
Verbotene Inhalte
Folgendes darf NICHT in die Antwort aufgenommen werden:
- Bestätigung oder Verneinung der Bewohnereigenschaft ohne Klärung. Bei einem Anruf „Wohnt Herr Müller noch bei Ihnen?” ist die richtige Antwort: „Bitte verstehen Sie, dass wir solche Auskünfte aus Datenschutzgründen weder bestätigen noch dementieren.” Niemals reflexartig „Ja” sagen.
- Inhaltliche Andeutungen. „Es geht ihm den Umständen entsprechend gut” — schon das ist eine Gesundheitsdaten-Bewertung.
- Negative Aussagen zur anfragenden Person. „Sie wurden von der Bewohnerin als Auskunftsberechtigte nicht benannt” — auch sachlich korrekt, aber kränkend.
- Belehrung. „Sie hätten sich rechtzeitig um eine Vorsorgevollmacht kümmern müssen” — irrelevant, schadet der Beziehung.
- Verweise auf interne Konflikte. „Wir wissen aus früheren Gesprächen, dass das Verhältnis schwierig ist” — keinerlei Bezugnahme auf familiäre Dynamiken.
- Pauschale Abweisung ohne Hilfsangebot. Eine sachliche Antwort verweist immer auch auf einen Weg, den Anliegen ggf. zu legalisieren.
Beispiel einer fehlerhaften Formulierung (nicht verwenden):
„Sehr geehrte Frau Müller, leider können wir Ihnen keine Auskunft erteilen. Ihre Mutter hat Sie nicht als Bevollmächtigte eingetragen. Bitte richten Sie sich an Ihre Schwester, die diese Rechte hat.”
Begründung: Bestätigung der Bewohnereigenschaft, Offenlegung dass Schwester Bevollmächtigte ist (Drittinformation), Belehrungston, kein konstruktiver Lösungsweg.
Versandhinweise
- Telefonisch eingehende Anfrage: Direkt mündlich antworten, kurz und freundlich. Briefform nur, wenn die anfragende Person das ausdrücklich wünscht.
- Brief / E-Mail: Antwort in derselben Form.
- Vermerk im Bewohner-Akt über die Anfrage + die Antwort.
- Bei wiederholten Anfragen trotz klarer Ablehnung Justiziariat einbeziehen.
Aufbewahrung
- Versendete Fassung im Bewohner-Akt.
- Anfrage-Original ebenfalls dort dokumentiert.
- Aufbewahrung: 30 Jahre (Pflege-Dokumentations-Frist).
Changelog
| Version | Datum | Änderung | Autor |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 2026-05-31 | Erstfassung | FS/CS |