TPL-004 · v1.0 · Stand: 30.5.2026 · Freigegeben durch DSB · Review-Zyklus 12 Monate · Status freigegeben
Identitätsnachweis bei DSAR nachfordern
Vorlage ausfüllen → Variablen im Formular eintragen, Live-Vorschau, Text kopieren oder als .txt herunterladen.
- Anlass
- Betroffenenrechte
- Empfänger
- Anfragende Person
- Absender
- Verantwortliche/r
- Kanal
- E-Mail, Brief
- Rechtsregime
- DSGVO
- Schwierigkeit
- niedrig
- Schlagwörter
- dsar, art-15, identitaet, betroffenenrechte
- Rechtsgrundlage
-
- Art. 12 Abs. 6 DSGVO (Recht auf Identitätsnachforderung bei begründeten Zweifeln)
Anwendungsbereich
Nachforderung eines Identitätsnachweises bei einer Anfrage nach Art. 15 DSGVO (oder anderen Betroffenenrechten), wenn berechtigte Zweifel an der Identität der anfragenden Person bestehen. Art. 12 Abs. 6 DSGVO lässt diesen Schritt ausdrücklich zu — er darf aber nicht reflexartig erfolgen. Bei jeder anonymen Mail nach Identifikation zu fragen, ist eine unzulässige Hürde.
Voraussetzungen
- TPL-003 (Eingangsbestätigung) wurde bereits versandt oder wird parallel verschickt. Identitätsnachforderung darf den Eingang nicht ersetzen.
- Konkrete, dokumentierte Zweifel an der Identität — z. B. abweichende E-Mail-Adresse, ungewöhnliche Angaben, Indizien für eine Drittperson.
- Die nachgeforderten Nachweise sind angemessen und nicht überzogen — bei einer reinen Auskunft über Newsletter-Abonnements ist eine Ausweiskopie unverhältnismäßig.
- Datenschutzkonforme Speicherung des Identitätsnachweises ist geklärt (gesonderter Ordner, Löschfristen nach Vorgangsabschluss).
Variablen
| Platzhalter | Beschreibung |
|---|---|
{anrede} | Anrede |
{name_anfragender} | Nachname bei persönlicher Anrede (optional) |
{aktenzeichen} | Aktenzeichen aus der Eingangsbestätigung |
{zweifel_begruendung} | Sachliche Begründung der Identitätszweifel |
{nachweis_optionen} | Welche Nachweise akzeptiert werden |
{kontakt_dsb} | Adresse für die Übermittlung des Nachweises |
{unterzeichner} | Unterzeichnende Person |
{verantwortlicher} | Name der verantwortlichen Stelle |
Vorlagentext
{anrede} {name_anfragender},
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage mit dem Aktenzeichen {aktenzeichen}.
Um Ihre Anfrage rechtmäßig bearbeiten zu können, benötigen wir vorab einen Nachweis Ihrer Identität. Hintergrund:
{zweifel_begruendung}
Wir bitten Sie deshalb, einen der folgenden Nachweise zu erbringen:
{nachweis_optionen}
Bitte senden Sie den Nachweis an {kontakt_dsb} unter Angabe des Aktenzeichens {aktenzeichen}.
Die Identitätsprüfung dient ausschließlich Ihrem Schutz. Wir vermeiden so, dass personenbezogene Daten an unberechtigte Dritte herausgegeben werden. Die für den Nachweis übermittelten Daten werden nach Abschluss der Identitätsprüfung gelöscht und nicht in andere Geschäftsprozesse übernommen.
Die Monatsfrist für die Bearbeitung Ihrer ursprünglichen Anfrage (Art. 12 Abs. 3 DSGVO) beginnt erst mit Eingang des Identitätsnachweises erneut.
Mit freundlichen Grüßen
{unterzeichner} {verantwortlicher}
Verbotene Inhalte
Folgendes darf NICHT in die Nachforderung aufgenommen werden:
- Pauschale Forderung nach Ausweiskopie. Eine vollständige unkenntlich gemachte Ausweiskopie ist nur in Ausnahmefällen verhältnismäßig. Bei Online-Kontoanfragen ist die Antwort von der hinterlegten Mail- Adresse oder ein Bestätigungslink in der App vorrangig.
- Nicht-amtliche Daten als Identitätsnachweis. Sozialversicherungs nummer, Bankverbindung oder Kennworte sind keine geeigneten Nachweise — sie wären entweder unverhältnismäßig oder sicherheitskritisch.
- Drohungen. Sätze wie „Ohne Identitätsnachweis betrachten wir die Anfrage als zurückgezogen” sind unzulässig. Bei ausbleibendem Nachweis ist eine begründete Ablehnung nach TPL-010 zu erstellen.
- Erbitten unverhältnismäßiger Zusatzdaten. „Bitte teilen Sie uns zusätzlich Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer und Ihren Beruf mit” — das ist überzogene Datenerhebung.
Beispiel einer fehlerhaften Formulierung (nicht verwenden):
„Bitte übersenden Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises (beidseitig, ungeschwärzt) sowie eine aktuelle Meldebescheinigung. Eine Beantwortung ohne diese Unterlagen ist nicht möglich.”
Begründung: unverhältnismäßiger Umfang (Ausweis komplett ungeschwärzt, Meldebescheinigung), absoluter Charakter („nicht möglich”), keine Hinweise auf datenschutzschonende Alternativen.
Versandhinweise
- Versandkanal: Antwort auf den Eingangskanal der Anfrage.
- Verschlüsselung: Wenn möglich Ende-zu-Ende-verschlüsselt (PGP / S/MIME); andernfalls Hinweis, dass die Übermittlung sensibler Identitätsdaten über unverschlüsselte E-Mail nicht empfohlen wird.
- Frist: Keine Befristung des Nachweises in der Nachricht selbst — Art. 12 DSGVO sieht hier keine Ausschlussfrist vor. Intern kann ein Wiedervorlage-Datum gesetzt werden (30 Tage).
Aufbewahrung
- Versendete Fassung im DSAR-Vorgangsordner unter dem Aktenzeichen.
- Der zurückerhaltene Identitätsnachweis wird gesondert (mandatorisch zugriffsbeschränkt) abgelegt und nach Abschluss des Vorgangs gelöscht bzw. vernichtet — ein Vorhalten als „Beweis künftiger Anfragen” ist unzulässig.
- Aufbewahrung der DSAR-Korrespondenz: 3 Jahre nach Erledigung.
Changelog
| Version | Datum | Änderung | Autor |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 2026-05-30 | Erstfassung | FS/CS |