TPL-005 · v1.0 · Stand: 30.5.2026 · Freigegeben durch DSB · Review-Zyklus 12 Monate · Status freigegeben
Fristverlängerung nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO mitteilen
Vorlage ausfüllen → Variablen im Formular eintragen, Live-Vorschau, Text kopieren oder als .txt herunterladen.
- Anlass
- Betroffenenrechte
- Empfänger
- Anfragende Person
- Absender
- Verantwortliche/r
- Kanal
- E-Mail, Brief
- Rechtsregime
- DSGVO
- Schwierigkeit
- niedrig
- Schlagwörter
- dsar, art-12, frist, betroffenenrechte
- Rechtsgrundlage
-
- Art. 12 Abs. 3 Satz 2 DSGVO (Verlängerung um zwei Monate bei komplexen Anfragen oder hoher Anzahl von Anfragen, mit Begründungspflicht)
Anwendungsbereich
Mitteilung an die anfragende Person, dass die Monatsfrist nach Art. 12 Abs. 3 Satz 1 DSGVO um bis zu zwei Monate verlängert wird. Diese Mitteilung muss innerhalb der ursprünglichen Monatsfrist erfolgen — eine nachträgliche Verlängerung ist unzulässig.
Voraussetzungen
- Die Anfrage ist nach objektiven Maßstäben komplex oder es liegt ein Bündel mehrerer gleichzeitiger Anfragen vor. „Wir sind unterbesetzt” oder „Urlaubszeit” sind keine zulässigen Begründungen.
- Die Verlängerungsmitteilung wird innerhalb der ursprünglichen Monatsfrist nach Eingang versandt.
- Die neue Frist liegt höchstens zwei Monate nach dem ursprünglichen Fristende — Gesamtbearbeitungszeit darf 3 Monate nicht überschreiten.
- Interner Bearbeitungsplan steht: wer macht was bis wann, damit die verlängerte Frist gehalten wird.
Variablen
| Platzhalter | Beschreibung |
|---|---|
{anrede} | Anrede |
{name_anfragender} | Nachname bei persönlicher Anrede (optional) |
{aktenzeichen} | Aktenzeichen |
{eingangsdatum} | Ursprüngliches Eingangsdatum |
{neue_frist} | Neue Bearbeitungsfrist |
{begruendung} | Konkrete Begründung der Verlängerung |
{kontakt_dsb} | DSB-Kontakt für Rückfragen |
{unterzeichner} | Unterzeichnende Person |
{verantwortlicher} | Verantwortliche Stelle |
Vorlagentext
{anrede} {name_anfragender},
wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom {eingangsdatum} unter dem Aktenzeichen {aktenzeichen}.
Nach Art. 12 Abs. 3 Satz 2 DSGVO informieren wir Sie hiermit über eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist um zwei Monate. Wir werden Ihre Anfrage spätestens bis zum {neue_frist} beantworten.
Begründung der Verlängerung:
{begruendung}
Sollten Sie Fragen zum Zwischenstand haben, erreichen Sie uns unter {kontakt_dsb}. Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, melden wir uns unaufgefordert.
Mit freundlichen Grüßen
{unterzeichner} {verantwortlicher}
Verbotene Inhalte
Folgendes darf NICHT in die Mitteilung aufgenommen werden:
- Unzulässige Begründungen. Personalengpass, Urlaubszeit, Krankheit der zuständigen Person, IT-Migration, Sommerferien — alles Verfügbarkeitsprobleme, die der Verantwortliche selbst zu lösen hat. Aufsichtsbehörden lehnen sie ausnahmslos ab.
- Verlängerung über drei Monate hinaus. Art. 12 Abs. 3 lässt insgesamt nur drei Monate zu. Eine zweite Verlängerung ist unzulässig.
- Implizite Drohungen. Sätze wie „Bitte beachten Sie, dass eine Beschleunigung der Bearbeitung durch Sie nicht erzwingbar ist” weglassen.
- Konditionale Verlängerung. „Falls Sie zusätzliche Unterlagen beibringen, verlängern wir um zwei Monate” — die Verlängerung ist einseitige Erklärung, kein Vertragsangebot.
- Stillschweigende Verlängerung. Die Mitteilung selbst darf nicht weggelassen werden. Eine Bearbeitung über die Monatsfrist hinaus ohne Mitteilung ist immer pflichtwidrig.
Beispiel einer fehlerhaften Formulierung (nicht verwenden):
„Aufgrund der personellen Engpässe in der Urlaubszeit verlängern wir die Bearbeitung um vier Wochen. Wir bitten um Verständnis.”
Begründung: unzulässige Begründung (Personal/Urlaub), gleichzeitig falsche Dauerangabe (4 Wochen statt klare Datumsangabe), fehlt der gesetzliche Bezug.
Versandhinweise
- Versandkanal: Antwort auf den Eingangskanal der Anfrage.
- Timing: Innerhalb der Monatsfrist. Idealerweise nicht erst am letzten Tag — die Aufsichtsbehörde bewertet zeitnahe Mitteilung positiv.
- Verschlüsselung: Wie bei der Eingangsbestätigung.
- Interne Hinweise: Wiedervorlage auf das neue Fristende setzen, mit 3 Werktagen Puffer.
Aufbewahrung
- Versendete Fassung im DSAR-Vorgangsordner unter dem Aktenzeichen.
- Eintrag im DSAR-Logbuch: Versanddatum Verlängerungsmitteilung, neue Frist, Begründung.
- Aufbewahrung der DSAR-Korrespondenz: 3 Jahre nach Erledigung.
Changelog
| Version | Datum | Änderung | Autor |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 2026-05-30 | Erstfassung | FS/CS |