TPL-021 · v1.0 · Stand: 31.5.2026 · Freigegeben durch DSB · Review-Zyklus 12 Monate · Status freigegeben
Onboarding-Anschreiben: Vertraulichkeitsverpflichtung für neue Mitarbeitende
- Anlass
- Beschäftigtendatenschutz
- Empfänger
- Neue/r Mitarbeitende/r
- Absender
- Personalleitung oder Datenschutzbeauftragte/r
- Kanal
- E-Mail, Brief
- Rechtsregime
- DSGVO, BDSG
- Schwierigkeit
- niedrig
- Schlagwörter
- onboarding, beschaeftigtendatenschutz, vertraulichkeit
- Rechtsgrundlage
-
- Art. 29 DSGVO (Weisungsgebundenheit der Beschäftigten)
- § 53 BDSG (Datengeheimnis)
Anwendungsbereich
Onboarding-Schreiben zum Tag des Eintritts (oder kurz davor), verpflichtet die neue Person formal auf das Datengeheimnis (§ 53 BDSG) und auf die Weisungsgebundenheit bei der Datenverarbeitung (Art. 29 DSGVO). Wird typischerweise im Personalaufnahmepaket mitgegeben, gemeinsam mit Arbeitsvertrag, IT-Nutzungsregeln, ggf. Schweigepflicht erklärungen für besondere Branchen (Gesundheit, Soziales, Anwaltskanzlei).
Voraussetzungen
- Personalakte ist angelegt; Arbeitsvertrag liegt unterzeichnet vor.
- Rolle ist klar — welche Systeme bekommt die Person ab wann.
- Bei Branchen mit Schweigepflicht (Pflege, Sozialarbeit, Anwaltskanzlei, Therapie): zusätzliches Branchenspezifisches Schweigepflicht formular liegt bei.
- Erste DS-Schulung ist tatsächlich terminiert — keine leere Zusage.
Variablen
| Platzhalter | Beschreibung |
|---|---|
{anrede} | Anrede |
{name_mitarbeiter} | Nachname |
{vorname_mitarbeiter} | Vorname (optional) |
{position} | Stellenbezeichnung |
{eintritt_datum} | Eintrittsdatum |
{kategorien_zugriff} | Datenkategorien, die berührt werden |
{schulung_termin} | Erste DS-Schulung — wann/wie |
{kontakt_dsb} | DSB-Kontakt |
{unterzeichner} | Unterzeichnende Person |
{unternehmen} | Unternehmensname |
Vorlagentext
{anrede} {name_mitarbeiter},
wir freuen uns, dass Sie — liebe/r {vorname_mitarbeiter} — ab dem {eintritt_datum} als {position} bei {unternehmen} tätig sind.
In Ihrer Funktion werden Sie regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Aus diesem Anlass möchten wir Sie auf zwei rechtliche Verpflichtungen aufmerksam machen, die ab dem ersten Arbeitstag für Sie gelten.
Datenkategorien, mit denen Sie arbeiten:
{kategorien_zugriff}
1. Datengeheimnis (§ 53 BDSG). Sie sind verpflichtet, personenbezogene Daten, die Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt unabhängig von Ihrem Arbeitsverhältnis und auch nach dessen Beendigung weiter.
2. Weisungsgebundenheit (Art. 29 DSGVO). Personenbezogene Daten dürfen Sie ausschließlich auf Weisung von {unternehmen} verarbeiten. Eine eigenmächtige Nutzung — etwa zur Recherche im privaten Umfeld, für Nebentätigkeiten oder zur Weitergabe an Dritte — ist datenschutzrechtlich unzulässig und kann arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Erste Datenschutz-Schulung: {schulung_termin}
Wer ist Ihr Ansprechpartner für Datenschutzfragen: Unser/e Datenschutzbeauftragte/r ist unter {kontakt_dsb} erreichbar. Bei jedem Zweifel — ob etwa eine Datenweitergabe zulässig ist, ob ein bestimmtes Tool verwendet werden darf, ob ein Vorgang nach einer Datenpanne aussieht — wenden Sie sich bitte direkt dorthin. Es gibt keine „dummen Fragen”.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start.
Mit freundlichen Grüßen
{unterzeichner} {unternehmen}
Empfangsbestätigung: Bitte unterzeichnen Sie das beiliegende Exemplar und geben Sie es bis spätestens eine Woche nach Eintritt an die Personalabteilung zurück. Eine Kopie verbleibt bei Ihnen.
Verbotene Inhalte
Folgendes darf NICHT in das Schreiben aufgenommen werden:
- Pauschal-Drohungen. „Verstöße werden mit Kündigung sanktioniert” — Drohgebärde, kein konstruktiver Onboarding-Ton. Konsequenzen ergeben sich aus Gesetz und Arbeitsvertrag, müssen hier nicht angekündigt werden.
- Spezifische Disziplinar-Maßnahmen. „Bei einer Datenpanne wird ein Abmahnungsverfahren eingeleitet” — falsch und überzogen. Eine ehrliche Datenpannemeldung wird arbeitsrechtlich gerade NICHT sanktioniert.
- Konkurrenzverbote, Geheimhaltungsklauseln aus dem Arbeitsvertrag duplizieren. Diese stehen im Vertrag, nicht im DS-Onboarding.
- Unrealistische Erwartungen. „Sie müssen bis zum 10. Arbeitstag die komplette interne Datenschutz-Richtlinie auswendig kennen” — nein.
- Versprechungen, die wir nicht halten können. „Wir prüfen jede Anfrage binnen 24 Stunden” — DS-Anfragen kommen nicht im 24h-Rhythmus.
- Unaufgeforderte Werbung für interne Produkte oder Tools.
Beispiel einer fehlerhaften Formulierung (nicht verwenden):
„Sie verpflichten sich hiermit, ALLE Daten, die Sie bei uns sehen, ZEITLEBENS unter VERSCHLUSS zu halten. Verstöße werden mit Schadensersatz und Strafanzeige geahndet. Eine Weitergabe an Behörden ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet.”
Begründung: Großschreibung als Drohgebärde, Pauschal-Drohungen, unzutreffend (Anzeigen bei Behörden wegen Straftaten sind durch keine Datenschutzerklärung beschränkbar), bürokratisch-belastender Ton.
Versandhinweise
- Zusammen mit den Eintrittsunterlagen ausgeben — nicht später einzeln nachgeschickt.
- Unterschriftenblatt als getrennte, einseitige Seite — leichter archivierbar.
- Kopie für die Person, Original signiert in die Personalakte.
- Bei Remote-Onboarding: Versand per Postversand oder qualifizierter elektronischer Signatur — keine PDF-Unterschriften Foto-Mails ohne Originalabgleich.
Aufbewahrung
- Personalakte: Original-Unterschrift verbleibt dort.
- Aufbewahrung: bis 10 Jahre nach Ausscheiden (analog Beschäftigungs unterlagen).
- Bei Schweigepflichtberufen: dauerhafte Aufbewahrung empfohlen — die Pflicht gilt lebenslang.
Changelog
| Version | Datum | Änderung | Autor |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 2026-05-31 | Erstfassung | FS/CS |