Stand: 28.5.2026 · Thema: Marketing & Kommunikation · DSGVO Art. 6, 7
Cookie-Banner — was ist Pflicht, was nicht
Seit dem TDDDG (vormals TTDSG) ist die Rechtslage klarer als oft kommuniziert. Vieles, was Cookie-Banner heute zeigen, ist überflüssig — und manches, was sie zeigen, ist sogar rechtswidrig.
Die Norm: § 25 TDDDG
Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Nutzers (oder Zugriff darauf) bedarf der Einwilligung.
Ausnahme (§ 25 Abs. 2):
- Übermittlungs-Cookies — wenn der alleinige Zweck die Übertragung einer Nachricht ist.
- Unbedingt erforderlich, damit der vom Nutzer ausdrücklich gewünschte Dienst zur Verfügung gestellt werden kann.
Welche Cookies/Speicherzugriffe brauchen KEINE Einwilligung?
- Login-Session-Cookie.
- Warenkorb-Cookie im Online-Shop.
- CSRF-Token für Formular-Sicherheit.
- Spracheinstellung, die der Nutzer aktiv gewählt hat.
- Cookie-Banner-Einstellung selbst (welche Auswahl der Nutzer getroffen hat).
- Load-Balancer-Cookie.
- Sicherheits-Cookie für Bot-Erkennung.
Welche brauchen Einwilligung?
- Tracking (GA4, Matomo mit Personenbezug, Plausible mit IP-Verwertung).
- Marketing-/Werbe-Cookies (Meta Pixel, LinkedIn Insight, Google Ads).
- A/B-Testing mit Personenbezug.
- Social-Media-Plugins (Like-Buttons, eingebettete Posts) sobald sie Daten senden.
- Video-Player wie YouTube/Vimeo in Standard-Modus.
- CDN-Cookies mit Tracking-Funktion.
Wann ist gar kein Banner nötig?
- Website setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies.
- Keine externen Skripte mit Tracking-Wirkung.
- Beispiel: statische Imagewebsite ohne Analyse, ohne Embeds.
In diesem Fall ist ein rein informativer Hinweis in der Datenschutzerklärung ausreichend — kein Pop-up.
Was im Banner stehen muss (wenn nötig)
- Zweck-Information: warum Tracking/Marketing.
- Konkrete Anbieter und Cookie-Namen (in der Detail-Ansicht).
- Echte Wahlfreiheit: „Akzeptieren” und „Ablehnen” gleichwertig.
- Granulare Zustimmung pro Zweck-Kategorie.
- Widerruf jederzeit (mindestens ein nicht versteckter Link).
- Speicherdauer der Zustimmung.
Verbotene Banner-Designs (seit OLG-Urteilen 2022/23 und TDDDG 2024)
- „Akzeptieren” prominent, „Ablehnen” versteckt — Dark Pattern, unwirksame Einwilligung.
- Tracking startet vor Banner-Klick („Cookie wall” mit Vorab-Tracking).
- Kein Ablehnen-Button, nur „Einstellungen anpassen” mit umständlichem Workflow.
- Pay-or-Track-Modelle ohne echte Alternative (umstritten, hohes Risiko).
- Wiederkehrender Banner bei jeder Seitenaufruf, wenn schon abgelehnt wurde.
Dokumentation
- Einwilligungsprotokoll: Zeitstempel, IP-Hash oder Pseudonym, Banner-Version, getroffene Wahl.
- Aufbewahrung mind. 3 Jahre (Beweislast).
- Banner-Version mit Datum versionieren — falls die Aufsicht prüft, welche Texte zum Einwilligungszeitpunkt galten.
Häufige Fehler
- Banner für eine reine Imagewebsite ohne Tracking — überflüssig und teils irreführend.
- GA4 ohne Banner — Verstoß gegen § 25 TDDDG, hohes Bußgeldrisiko.
- „Berechtigtes Interesse” als Rechtsgrundlage für Tracking — falsch, TDDDG verlangt Einwilligung.
- Akzeptanz vorausgewählt — unwirksam.
- Banner-Tool ohne Einwilligungsprotokoll — Beweisproblem im Streit.
Wenn wir DSB sind
Wir prüfen Ihre Website auf wirklich notwendige Banner-Pflicht (oft kann das Banner ganz weg) und auditieren Banner-Design und Einwilligungsprotokoll. Bei Bedarf empfehlen wir Open-Source-Alternativen ohne Tracking (Plausible mit lokalem Hosting, Matomo mit Cookie-Free-Modus).