Stand: 28.5.2026 · Thema: Betroffenenrechte · DSGVO Art. 12
Identitätsprüfung bei Betroffenenanträgen (Art. 12 Abs. 6 DSGVO)
Die häufigste falsche Reaktion auf einen Auskunftsantrag ist die reflexhafte Forderung nach einer Ausweiskopie. Sie ist in den meisten Fällen unzulässig, datensparsamkeitswidrig und kann selbst eine Datenschutzverletzung darstellen.
Die Norm
Art. 12 Abs. 6 erlaubt zusätzliche Informationen nur, wenn begründete Zweifel an der Identität der antragstellenden Person bestehen. „Begründet” heißt: konkrete Anhaltspunkte im Einzelfall, nicht generelle Vorsicht.
Wann ist die Identität in der Regel ausreichend belegt?
- Anfrage aus der bekannten E-Mail-Adresse des Kundenkontos.
- Anfrage über das angemeldete Kundenportal.
- Anfrage per Brief von der gespeicherten Anschrift mit Unterschrift.
- Anfrage per Telefon zu einem Vorgang, dessen Details die Person nennen kann (Kundennummer, letzte Bestellung).
In allen diesen Fällen ist eine zusätzliche Ausweisvorlage nicht erforderlich.
Wann sind Zweifel begründet?
- Anfrage aus einer unbekannten Mail-Adresse bei einer Person, zu der eine gespeicherte Kontaktadresse existiert.
- Widersprüchliche Angaben (z.B. Geburtsdatum stimmt nicht mit dem im System).
- Hochsensible Daten (Gesundheit, Strafregister) bei einem Antragsteller, der nur Eckdaten kennt.
Nur dann darf nach bestimmten, klar benannten zusätzlichen Angaben gefragt werden — und auch dann ist die vollständige Ausweiskopie nicht das gelindeste Mittel.
Ausweiskopie — wenn überhaupt, dann richtig
Falls eine Ausweiskopie wirklich nötig ist, muss die Person:
- Lichtbild und alle nicht erforderlichen Felder schwärzen dürfen (typischerweise: Seriennummer, Zugriffsnummer, Größe, Augenfarbe).
- Wissen, dass die Kopie nach der Identitätsprüfung sofort gelöscht wird.
- Die Kopie über einen sicheren Kanal liefern können (verschlüsselt, nicht unverschlüsselte Mail).
Weiterführend
Eine ausführliche Praxisbetrachtung zum Thema Ausweiskopien (Wann pauschal nein? Welche Felder dürfen geschwärzt werden? Wer haftet bei Missbrauch?) finden Sie bei digitalbydefault.eu — Ausweiskopien und der Datenschutz.
Häufige Fehler
- Ausweiskopie als Standardvoraussetzung im Online-Formular — verstößt gegen Datenminimierung.
- Speicherung der Ausweiskopie über die Identitätsprüfung hinaus.
- Forderung nach Ausweiskopie, obwohl Anfrage aus dem eingeloggten Kundenkonto kommt.
- Verweigerung der Schwärzung auf der Kopie.
Wenn wir DSB sind
Bei Anfragen über /anfrage/ führen wir die Plausibilitätsprüfung und holen — wenn nötig — gezielte Rückfragen ein, ohne dass eine Ausweiskopie reflexhaft verlangt wird. Den Verantwortlichen entlasten wir mit einer dokumentierten Identitätsbewertung.